Marihuana in Österreich: Vorschriften und Verfolgungspraxis (FAQ)

Österreich hat keine Schwelle der Legalität, sondern eine Grenzmenge und eine vorübergehende Einstellung der Verfolgung. Wir prüfen, wie das funktioniert und was ein Arzt verschreiben darf.

Österreich wird oft als ein Land mit einem milden Ansatz beschrieben, und dieser Eindruck hat seine Quelle, jedoch nicht dort, wo man ihn sucht. Der Besitz ist in jeder Menge strafbar, und die Milde ergibt sich aus dem, was mit dem Fall nach seiner Einleitung geschieht.

Die zweite Sache betrifft die Grenzmenge, also die Zahl, die oft mit der Schwelle der Legalität verwechselt wird. Sie legalisiert nichts, sondern trennt die strafrechtlichen Vorschriften mit unterschiedlichem Gewicht voneinander, und dabei zählt die reine aktive Substanz, nicht das Gewicht des Pflanzenmaterials.

Besitz strafbar in jeder Menge
Schwelle der Legalität existiert nicht
Grenzmenge trennt strafrechtliche Vorschriften, legalisiert nicht
Messgrundlage reine aktive Substanz, nicht das Gewicht des Pflanzenmaterials
Praxis bei Eigenbedarf vorübergehende Einstellung der Verfolgung
Bewährungszeit von einem bis zwei Jahren
Pflanzenmaterial auf Rezept verboten

Rechtsstand überprüft im September 2026 auf Regierungsseiten sowie in der Stellungnahme des Ministeriums für das Parlament. Dies ist eine Beschreibung der Vorschriften und keine Rechtsberatung.

Ist der Besitz von Marihuana in Österreich strafbar?

Der Besitz ist in Österreich in jeder Menge strafbar, und es gibt keine Schwelle, unterhalb derer es nicht mehr als Straftat gilt. Das Gesetz verbietet den Erwerb, den Besitz und die Herstellung von Betäubungsmitteln, sowie separat deren Transport und Einfuhr und Ausfuhr. Hanf steht auf der Liste der verbotenen Substanzen.

Der Gebrauch selbst steht nicht auf der Liste der verbotenen Handlungen, und das Regierungsportal erklärt, warum sich dadurch nichts ändert. Man kann nur das verwenden, was man besitzt, daher ist der Konsum indirekt durch den Besitz strafbar.

Das, was im allgemeinen Sprachgebrauch als österreichische Schwelle gilt, ist etwas ganz anderes als die Grenze der Legalität. Wir beschreiben diese Konstruktion im nächsten Abschnitt, da ihr Name häufiger verwirrt als jeder andere Begriff in diesem Zusammenhang.

Das milde Ende des Verfahrens ergibt sich aus dem Mechanismus der Einstellung der Verfolgung. Dieser wirkt bereits nach Einleitung des Verfahrens, ändert also nicht die Bewertung der Handlung selbst, sondern deren Folgen für die Person.

Österreich gehört dadurch zu den Ländern ohne Dekriminalisierung, trotz milder Praxis. Wie diese Grenze anderswo aussieht, zeigt unsere Karte der Legalität von Marihuana.

Wie viel Marihuana darf man in Österreich haben?

Eine solche Menge gibt es nicht, da Österreich keine Schwelle festgelegt hat, unterhalb derer der Besitz legal ist. Es gibt jedoch die Grenzmenge, also ein ganz anderes rechtliches Instrument. Diese Zahl trennt nicht das Legale vom Illegalen, sondern unterscheidet die strafrechtlichen Vorschriften mit unterschiedlichem Gewicht, und ihre Wirkung zeigt sich erst in der Qualifikation der Handlung.

Unterhalb der Grenzmenge gilt eine mildere Vorschrift über den unbefugten Umgang mit Betäubungsmitteln. Darüber gelten die Vorschriften über die Vorbereitung zum Handel sowie über den Handel selbst, und die Überschreitung des fünfzehnfachen Wertes dieser Menge führt zu grosser Menge mit noch höherer Bedrohung.

Wichtiger als die Zahl selbst ist, worauf sie sich bezieht. Die Grenzmenge betrifft die reine aktive Substanz und nicht das Gewicht des Pflanzenmaterials, daher entscheidet das Ergebnis der Laboranalyse über die Qualifikation und nicht das Gewicht des gefundenen Beutels.

Die Werte für THC geben wir hier nicht an und es ist wichtig zu sagen, warum. Sie stehen in einer separaten Verordnung über Grenzwerte, die im offiziellen System der rechtlichen Informationen nicht abgerufen werden konnte, und das Abschreiben der Zahl aus sekundären Arbeiten wäre ein Raten.

Die praktische Schlussfolgerung für den Leser ist zweifach. Das Gewicht des Materials allein entscheidet nicht über die Qualifikation, und jede Zusammenstellung, die für Österreich das Gewicht der Legalität angibt, beschreibt etwas, das im dortigen Recht nicht existiert.

Was passiert bei Überschreitung der Schwelle in Österreich?

Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, und die Überschreitung der Grenzmenge erhöht die Bedrohung. In der Praxis kommt es jedoch bei Eigenbedarf meist nicht zu einer Verurteilung. Der Fall endet häufig mit einer vorübergehenden Einstellung der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder einer vorübergehenden Einstellung durch das Gericht, mit einer Bewährungszeit von einem bis zwei Jahren.

Dieser milde Ablauf hat jedoch Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen. Die Menge darf die Grenzmenge nicht überschreiten, und die Handlung muss sich ausschließlich auf den Eigenbedarf oder den Bedarf einer anderen Person beziehen.

Hinzu kommt eine Bedingung seitens der Person selbst. Sie muss sich einer Untersuchung in einer medizinischen Einrichtung der Justiz oder im Gesundheitsamt unterziehen, und eine Weigerung, zu erscheinen, führt zur Einleitung des Verfahrens vor Gericht.

Das Ergebnis der Untersuchung entscheidet über den weiteren Verlauf. Der Fall kann eingestellt werden, wenn die Untersuchung keinen Bedarf an einer gesundheitlichen Maßnahme sieht, oder wenn die Person sich bereit erklärt, sich einer solchen Maßnahme zu unterziehen.

Für abhängige Personen sind separate Lösungen vorgesehen. Die Vollstreckung der Strafe kann ausgesetzt werden, und nach der Durchführung der gesundheitlichen Maßnahme wandelt das Gericht die unbedingte Strafe in eine bedingte um.

Schulen und das Militär haben einen eigenen Krisenmodus. Dieser wird ohne Benachrichtigung der Justiz und ohne Benachrichtigung des Gesundheitsamtes durchgeführt, sodass der Fall nicht über die Institution hinausgeht.

Gibt es in Österreich ein medizinisches Marihuana-Programm?

Ein Programm mit Pflanzenmaterial gibt es in Österreich nicht, und das Ministerium sagt dies direkt: das Verschreiben von getrockneten Blütenständen und Fruchtständen von Hanf ist verboten. Die Verordnung über Betäubungsmittel verbietet in Paragraph 14 das Verschreiben von Hanfpräparaten, und Ausnahmen von diesem Verbot gibt es nur zwei.

Die erste Ausnahme betrifft Präparate aus Hanfextrakten, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind. Die zweite betrifft isoliertes delta-9-THC mit einer standardisierten Reinheit von über 95 Prozent, das für die Rezeptur in der Apotheke bestimmt ist.

Es gibt drei zugelassene Medikamente. Sativex in einem Spray für die Mundhöhle wird bei Spastik bei Multipler Sklerose eingesetzt, Canemes mit Nabilon bei Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie bei erwachsenen Krebspatienten, und Epidyolex mit Cannabidiol bei kindlichen Epilepsien im Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom.

Außer diesen Medikamenten bleibt Dronabinol als reine Substanz. Die Apotheke stellt daraus Kapseln oder Tropfen her, sodass der Rezepturweg existiert, nur nicht über Pflanzenmaterial.

Der Oberste Gesundheitsrat erkennt dabei drei evidenzbasierte Bereiche an. Diese sind die Appetitanregung und die Unterdrückung von Übelkeit bei schweren, auszehrenden Krankheiten, verstärkte Spastik sowie die Behandlung von Schmerzen, einschließlich neuropathischer und in der Palliativmedizin.

Für einen Patienten aus Polen ist die praktische Schlussfolgerung klar. Ein österreichisches Rezept wird kein Pflanzenmaterial umfassen, sodass der Vergleich des dortigen Programms mit Lösungen, die auf Blütenständen basieren, in die Irre führt.

Darf man in Österreich Hanf für den Eigenbedarf anbauen?

Nein, denn der Anbau von Hanf zur Gewinnung eines Betäubungsmittels ist verboten und strafbar. Das Gesetz behandelt ihn genauso wie den Anbau von medizinischem Mohn und Kokasträuchern, sodass ein heimischer Topf dort keine mildere Kategorie hat. Die Anzahl der Pflanzen ändert nichts an dieser Bewertung.

Ein milderes Ende des Verfahrens ist jedoch unter denselben Bedingungen wie beim Besitz möglich. Wenn die Menge die Grenzmenge nicht überschreitet und der Anbau ausschließlich dem Eigenbedarf dient, greift derselbe Mechanismus der vorübergehenden Einstellung der Verfolgung.

Es ist wichtig zu beachten, was diese Konstruktion nicht bietet. Die Einstellung ist vorübergehend und an eine Untersuchung gebunden, sodass sie den Anbau nicht in ein erlaubtes Verhalten umwandelt, sondern lediglich die strafrechtlichen Folgen aufschiebt.

Der Unterschied zu Malta und Luxemburg ist dadurch grundlegend. Dort bestimmt die Anzahl der Pflanzen die Grenze des erlaubten Verhaltens, während in Österreich keine Anzahl von Pflanzen eine solche Grenze schafft.

Für einen Leser aus Polen lautet die praktische Frage eher, was man legal kaufen darf. In unserem Shop führen wir Hanföle und andere Produkte aus Nutzhanf, und ihren österreichischen Status beschreiben wir im nächsten Abschnitt.

Wie ist der Status von CBD in Österreich?

Außer einem Medikament ist der Handel in Österreich nicht zulässig, und das ergibt sich aus den Lebensmittelvorschriften, nicht aus den Betäubungsmittelvorschriften. Cannabidiol wird dort als neuartige Lebensmittel behandelt, sodass die Einführung von Präparaten wie CBD-Öl als Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt ist. Die einzige Ausnahme betrifft ein Fertigarzneimittel.

Der Grund ist das Fehlen einer Zulassung im Sinne der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, also des Aktes 2015/2283. Das Ministerium präzisierte diese Auslegung in einem Rundschreiben von 2018 und wiederholte sie in der Stellungnahme für das Parlament.

Eine Ausnahme bleibt Epidyolex, das ein Medikament und kein Nahrungsergänzungsmittel ist. Sein Status ergibt sich aus der Zulassung als Arzneimittel, sodass er sich nicht auf Verbraucherprodukte mit derselben Substanz überträgt.

Österreich steht dadurch näher an Finnland als an Irland, obwohl aus ganz anderer Sicht. Dort entscheiden die Vorschriften über Arzneimittel über den Status, während hier die Lebensmittelvorschriften gelten, wobei das Ergebnis für den Käufer ähnlich ist.

Die praktische Schlussfolgerung für Reisende ist vorsichtig. Ein legal in Polen gekauftes Produkt wird dadurch nicht legal im österreichischen Handel, und das sind zwei verschiedene Angelegenheiten, über die man separat nachdenken sollte.

Wie unterscheidet sich die Schweiz von Österreich?

Durch drei Dinge gleichzeitig: die Mengenobergrenze, die THC-Schwelle und die Studien zur regulierten Verkaufs. Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, daher verfolgt sie eine eigene Drogenpolitik und muss sich nicht an den EU-Wert von 0,3% halten. Das Ergebnis ist ein System, in dem der erwachsene Konsument ein Bußgeld riskiert, aber kein Strafverfahren.

Seit dem 1. Oktober 2013 erhält ein Erwachsener, der beim Konsum von Marihuana mit nicht mehr als zehn Gramm erwischt wird, eine Geldbuße von 100 Franken anstelle eines Strafverfahrens; Grundlage sind die Artikel 19b und 28b des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes. Das Zubereiten einer kleinen Menge für den Eigenbedarf ist dort nicht strafbar, und für Minderjährige gilt weiterhin das Jugendstrafrecht. Diese Lösung entlastet die Justiz, macht Marihuana jedoch nicht legal, da der Handel weiterhin ein Verbrechen bleibt.

Die Schwelle für Hanfprodukte steht separat. In der Schweiz werden Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 1% nicht als Betäubungsmittel betrachtet, und diese Grenze gilt seit der Novelle von 2011, nicht seit 2022, wie oft angegeben. Ab 2023 wurden auch Studien zur regulierten Freizeitverkäufen unter der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit gestartet: das Projekt Weed Care in Basel startete im Januar 2023, und der Verkauf in Apotheken für die Studie SCRIPT in Bern und Biel im Herbst desselben Jahres (Bundesamt für Gesundheit).

Wie sieht das Recht in Liechtenstein und Slowenien aus?

Beide Länder werden oft kurz zur alpinen Karte hinzugefügt und beide werden am wenigsten genau beschrieben. Liechtenstein orientiert sich an den Schweizer Lösungen, hat jedoch die Schweizer Schwelle von zehn Gramm nicht übernommen. Besitz und Anbau bleiben dort unabhängig von der Menge strafbar, auch der Handel ist strafbar, und Produkte mit einem THC-Gehalt von über 1% sind verboten.

Slowenien ist ein EU-Land und hält das Verbot von Freizeit-Marihuana aufrecht. Geringer Besitz für den Eigenbedarf wird dort seit Jahren im Ordnungswidrigkeitsverfahren und nicht im Strafverfahren behandelt, was oft mit einer formalen Dekriminalisierung verwechselt wird. Cannabidiol steht nicht auf der slowenischen Liste der Betäubungsmittel, während das Kraut und die Extrakte daraus weiterhin verboten sind, sodass der Status eines einzelnen Produkts von seiner Form und nicht vom Namen des Inhaltsstoffs abhängt.

Die Vorschriften dieser beiden Länder ändern sich seltener als die Informationen über sie im Internet, aber sie gelangen auch seltener in vergleichende Veröffentlichungen. Vor einer Reise ist es sicherer, den Stand bei der lokalen Behörde zu überprüfen, als sich auf eine Zusammenstellung mit unbekanntem Entstehungsdatum zu stützen.

Welche THC-Schwelle gilt bei Rückkehr nach Polen?

In Polen liegt die Grenze für Nutzhanf bei 0,3%, wird jedoch anders berechnet, als die meisten Reisenden annehmen. Es ist die Summe von delta-9-THC und tetrahydrocannabinolsäure (THCA), auf eine Dezimalstelle gerundet, und nicht nur delta-9-THC. Dieser Unterschied ändert das Ergebnis der Laboruntersuchung.

Die Grundlage ist Artikel 4 Punkt 5 des Gesetzes vom 29. Juli 2005 über die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit (konsolidierter Text Dz.U. 2023 poz. 1939), in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 2022 (Dz.U. 2022 poz. 763), das seit dem 7. Mai 2022 in Kraft ist. Bis zum 6. Mai 2022 betrug die nationale Schwelle 0,20%.

Es ist wichtig, zwei Vorschriften mit demselben heutigen Zahlenwert zu unterscheiden. Die polnische Schwelle ergibt sich aus dem Gesetz über die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, während die EU aus der landwirtschaftlichen Verordnung 2021/2115 stammt. Die nationale Schwelle entspricht der EU-Schwelle, ergibt sich jedoch nicht aus ihr. Praktische Schlussfolgerung für Rückkehrer aus den Alpen: Sie können in Polen legal Nutzhanf kaufen, der innerhalb der polnischen Schwelle liegt, während das Schweizer Produkt mit einem THC-Gehalt von bis zu 1% diese Schwelle nicht erfüllt. Mehr in den Beiträgen über Cannabis-Vorschriften in der Schweiz und über Cannabis-Recht in Frankreich.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Der Besitz ist in jeder Menge strafbar, da das Gesetz keine Schwelle kennt, unterhalb derer es nicht mehr als Straftat gilt. Der Gebrauch selbst ist nicht aufgeführt, ist jedoch indirekt durch den Besitz strafbar.

Was ist die österreichische Grenzmenge?

Es ist der Wert, der die strafrechtlichen Vorschriften mit unterschiedlichem Gewicht trennt und nicht die Schwelle der Legalität. Sie bezieht sich auf die reine aktive Substanz und nicht auf das Gewicht des Pflanzenmaterials, und ihr fünfzehnfacher Wert ergibt eine grosse Menge mit höherer Bedrohung.

Was droht in Österreich bei Besitz für Eigenbedarf?

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, aber in der Praxis endet der Fall meist mit einer vorübergehenden Einstellung der Verfolgung oder einer vorübergehenden Einstellung, mit einer Bewährungszeit von einem bis zwei Jahren.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Fall eingestellt wird?

Die Menge darf die Grenzmenge nicht überschreiten, die Handlung muss den Eigenbedarf oder den Bedarf einer anderen Person betreffen, und die Person muss sich einer Untersuchung in einer medizinischen Einrichtung der Justiz oder im Gesundheitsamt unterziehen.

Wird ein österreichischer Arzt Pflanzenmaterial verschreiben?

Nein. Das Verschreiben von getrockneten Blütenständen und Fruchtständen von Hanf ist verboten. Es sind drei Fertigarzneimittel sowie Dronabinol als reine Substanz für die Rezeptur in der Apotheke zugelassen.

Darf man in Österreich CBD-Öl verkaufen?

Nein, als Nahrungsergänzungsmittel. Cannabidiol wird dort als neuartige Lebensmittel ohne erforderliche Zulassung behandelt, und die Ausnahme bleibt Epidyolex, das ein Medikament ist.

Quellen

Akt oder Dokument Adresse Überprüft Beweisgrad
Suchtmittelgesetz (SMG) zusammen mit der Suchtgiftverordnung; Seite oesterreich.gv.at, verantwortlich für den Inhalt ist das Ministerium für Justiz, letzte Aktualisierung am 1. Januar 2026. oesterreich.gv.at 2026-09-05 Stellungnahme der Behörde
Suchtgift-Grenzmengenverordnung (SGV); Mechanismus beschrieben auf der Seite oesterreich.gv.at, verantwortlich für den Inhalt ist das Ministerium für Justiz, Aktualisierung am 1. Januar 2026. oesterreich.gv.at 2026-09-05 Stellungnahme der Behörde
Suchtmittelgesetz, §§ 13, 14 und 35-40; Seite oesterreich.gv.at, verantwortlich für den Inhalt sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Justiz, letzte Aktualisierung am 5. März 2026. oesterreich.gv.at 2026-09-05 Stellungnahme der Behörde
§ 14 Suchtgiftverordnung, wörtlich zitiert in der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz für das Parlament vom 28. Dezember 2023 zur Petition 127/PET (2924/SPET XXVII. GP) parlament.gv.at 2026-09-05 Stellungnahme der Behörde
Suchtmittelgesetz; Seiten oesterreich.gv.at, die vom Ministerium für Justiz und dem Ministerium für Gesundheit betrieben werden, Aktualisierungen vom 1. Januar und 5. März 2026. oesterreich.gv.at 2026-09-05 Stellungnahme der Behörde
Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz für das Parlament vom 28. Dezember 2023 (2924/SPET XXVII. GP), die auf das Rundschreiben BMASGK GZ BMASGK-75100/0020-IX/B/16a/2018 verweist parlament.gv.at 2026-09-05 Stellungnahme der Behörde
Bundesamt für Gesundheit bag.admin.ch 2026-09-05 Stellungnahme der Behörde
Dz.U. 2023 poz. 1939 eli.gov.pl 2026-09-05 Text des Gesetzes
Dz.U. 2022 poz. 763 eli.gov.pl 2026-09-05 Text des Gesetzes

Der Artikel hat informativen und edukativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung dar. Der im Artikel beschriebene Rechtsstand gilt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung: Vorschriften über Hanf können sich ändern. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Anwalt oder die aktuellen Rechtsakte.

Autor: Michał Waluk

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