Marihuana in der Slowakei: was erlaubt ist und was droht (2026)

Seit der Novellierung hat Cannabis in der Slowakei ein eigenes, milderes Gesetz, aber ein medizinisches Programm gibt es nach wie vor nicht. Wir überprüfen Paragraph 171 und die Gruppeneinteilung.

Die Slowakei galt über Jahre hinweg als eines der strenger regulierten Länder der Region. Eine Novellierung hat dies geändert, jedoch nur an einer Stelle: Cannabis hat ein eigenes Strafgesetz erhalten, das milder ist als für andere Drogen.

Alles andere blieb beim Alten, einschließlich des Fehlens eines medizinischen Programms, das nicht aus Nachlässigkeit resultiert, sondern aus der Einstufung von Cannabis. Im Folgenden das, was direkt aus dem Text beider Gesetze hervorgeht.

Besitz in geringer Menge Verbrechen, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe
Geringe Menge 2 Gramm Blüten oder Haschisch
Kriterium bei höherer Masse bis zu 200 mg THC in freier Form
Anbau für den Eigenbedarf eigenständige Handlung, bis zu sechs Monaten
Medizinisches Programm nicht vorhanden, Cannabis steht in Gruppe I der Liste
HHC unter Kontrolle, gleiche Gruppe I
Rechtsgrundlage Strafgesetzbuch 300/2005, Paragraph 171

Rechtsstand überprüft am 4. und 5. September 2026 in den Texten beider Gesetze, in der Fassung, die ab dem 18. August 2026 gilt. Dies ist eine Beschreibung der Vorschriften und keine Rechtsberatung.

Ist der Besitz von Marihuana in der Slowakei strafbar?

Ja, aber seit der Novellierung hat Cannabis ein eigenes, milderes Gesetz. Paragraph 171 Absatz 1 nennt ausdrücklich Cannabis, Harz aus Cannabis und Substanzen, die THC enthalten, und sieht für den Besitz in geringer Menge eine Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Die Vorschrift nennt diese drei Formen namentlich, sodass hier kein Raum für eine Auslegung bleibt.

Der Unterschied wird erst im Vergleich mit Absatz zwei deutlich. Für jede andere Droge in derselben Menge drohen dort bis zu zwei Jahre, also doppelt so viel. Der Gesetzgeber hat Cannabis somit als eigene Kategorie anerkannt und dies im Wortlaut der Vorschrift festgehalten.

Dies ist eine wesentliche Änderung, denn zuvor wurden alle Substanzen gleich behandelt. Studien, die weiterhin einheitliche Richtlinien für alle Drogen in der Slowakei angeben, beschreiben den Zustand vor der Novellierung.

Das Gericht hat dabei ein zusätzliches Werkzeug erhalten. Es kann von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn es gleichzeitig eine therapeutische Behandlung anordnet. Dies ist ein therapeutischer Weg, der vom Gericht eingeleitet wird und nicht das Recht des Täters darstellt, der Verantwortung zu entkommen.

Trotz der Milderung bleibt der Besitz in jeder Menge ein Verbrechen, und es gibt keine Grenze, unterhalb derer es nicht mehr als solches gilt. Wie diese Grenze bei den Nachbarn verläuft, zeigt unsere Karte der Legalität von Marihuana.

Wie viel Marihuana darf man in der Slowakei besitzen?

Zwei Gramm Blüten oder Haschisch. So viel beträgt die geringe Menge gemäß dem Anhang zum Strafgesetzbuch. Die Reform hat an dieser Stelle das frühere Kriterium ersetzt, das von höchstens dem Dreifachen der üblichen Einzeldosis sprach, durch eine Tabelle mit konkreten Zahlen, die ohne Sachverständigen überprüft werden können. Das Ergebnis kann heute auf der Waage abgelesen werden, nicht aus der Meinung eines Sachverständigen.

Diese Änderung ist wichtiger, als sie aussieht. Das frühere Kriterium erforderte eine Bewertung dessen, was eine übliche Dosis ist, und diese konnte in verschiedenen Fällen unterschiedlich sein. Die Tabelle beseitigt diesen Spielraum und gibt einen Wert an, der auf der Waage überprüft werden kann.

Über zwei Gramm greift das zweite Kriterium. Wenn die Masse des Materials die Grenze überschreitet, entscheidet der Gehalt an Wirkstoffen in freier Form, der bei geringer Menge 200 Milligramm THC nicht überschreiten darf.

Wir haben also zwei Tests, die nacheinander wirken, und nicht einen. Zuerst das Gewicht des Materials, dann, bei Überschreitung, das Ergebnis der Laboranalyse. Stärkeres Material kann dadurch unter die Grenze fallen, während es gewichtsmäßig noch innerhalb dieser liegt.

Die praktische Schlussfolgerung ist, dass die slowakische Grenze nicht in der Tasche bewertet werden kann. Zwei Gramm sind eine eindeutige Zahl, aber der Gehalt an Wirkstoffen ist nur dem Labor bekannt.

Was droht bei Überschreitung der Grenze in der Slowakei?

Die Skala beginnt niedrig und steigt sprunghaft an. Cannabis in geringer Menge: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Geringe Menge: von sechs Monaten bis drei Jahren. Rückfall innerhalb von vierundzwanzig Monaten oder größere Menge: von einem Jahr bis sechs Jahren. All diese Richtlinien betreffen ausschließlich Cannabis, da andere Drogen ihren eigenen Absatz haben.

Der Anbau hat dabei eine eigene, niedrigste Position. Der Anbau von Cannabis in geringer Menge für den Eigenbedarf, ohne auch nur teilweise für die Weiterverbreitung oder für Vermögensvorteile bestimmt zu sein, ist mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht.

Beachten Sie die Formulierung über die teilweise Bestimmung. Es reicht aus, dass ein Teil der Ernte für jemand anderen bestimmt war, damit diese mildere Vorschrift nicht mehr gilt, selbst wenn der Rest für den eigenen Bedarf war.

Separat wird die Rückfälligkeit in Monaten und nicht in Jahren gezählt. Ein Rückfall innerhalb von vierundzwanzig Monaten führt den Täter unabhängig von der Menge, die bei ihm gefunden wurde, in höhere Richtlinien.

Das Gericht behält sich die Möglichkeit vor, von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn gleichzeitig eine therapeutische Behandlung angeordnet wird. Dies ist der einzige in diesen Vorschriften beschriebene Weg, der es ermöglicht, den Fall ohne Strafe zu beenden.

Gibt es in der Slowakei ein medizinisches Marihuana-Programm?

Es gibt keines, und dies ist kein Versäumnis des Gesetzgebers, sondern eine Folge der Einstufung. Die Liste, die dem Gesetz über Betäubungsmittel beigefügt ist, ordnet Pflanzen der Gattung Cannabis, Harz, Trockenextrakte, ethanolische Tinkturen sowie reines THC mit all seinen Stereo-Isomeren in Gruppe I ein. Diese Liste ist hier wichtiger als jede Verordnung.

Substanzen aus Gruppe I dürfen nur zu Forschungs-, Lehr- und Gutachtenzwecken angebaut, hergestellt, eingeführt, ausgeführt, ausgegeben sowie im Großhandel transitieren und vertreiben werden. Die einzige Ausnahme ist der Anbau von Cannabis zu industriellen Zwecken.

Für die Gesundheitsversorgung erlaubt das Gesetz erst die Gruppen zwei und drei. Von dort ist Dronabinol, also synthetisches THC, erhältlich, das in Gruppe zwei steht, aber nicht Blüten oder irgendeinen Extrakt aus der Pflanze.

Die Schlussfolgerung ist also systemisch und nicht prozedural. Solange Cannabis in Gruppe I bleibt, hat das medizinische Programm keine Grundlage: es fehlt nicht an einer Durchführungsverordnung, sondern an einer gesetzlichen Grundlage.

Für den Patienten bedeutet dies eine eindeutige Situation. Eine slowakische Apotheke wird kein Blüten auf Rezept ausgeben, und die Freigabe dieses Weges würde eine Einstufung von Cannabis in eine andere Gruppe der Liste erfordern.

Darf man in der Slowakei Cannabis für den Eigenbedarf anbauen?

Der Anbau von Pflanzen der Gattung Cannabis in geringer Menge, für den Eigenbedarf und ohne Bestimmung für die Weiterverbreitung oder Vermögensvorteile, ist eine eigenständige und milder bestrafte Handlung. Die Strafe beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe, also weniger als für den bloßen Besitz. Im Gegensatz zu den meisten Ländern dieser Liste.

Dies ist eine seltene Konstruktion in dieser Liste. In den meisten Ländern hat der Anbau eine strengere Vorschrift als der Besitz, da der Gesetzgeber ihn als Produktionsschritt betrachtet. Der slowakische Kodex hat diese Abhängigkeit für die kleinste Skala umgekehrt.

Darüber hinaus ist es ganz gewöhnlich. Eine geringe Menge erhöht die Strafe auf bis zu zwei Jahre, und der Anbau für ein Kind unter fünfzehn Jahren oder in größerer Menge ist mit einer Strafe von sechs Monaten bis drei Jahren bedroht.

Die Bedingung des Fehlens einer Bestimmung für die Verbreitung ist dabei entscheidend. Das Gesetz spricht von einer auch nur teilweisen Bestimmung, sodass eine einzige Pflanze, die jemandem übergeben wird, die Handlung aus dieser milden Vorschrift herausführt.

Es gibt jedoch keinen direkt angegebenen Schwellenwert für die Anzahl der Pflanzen. Die Qualifikation wird durch die geringe Menge aus demselben Anhang bestimmt, der bei Blüten mit Gewicht und Gehalt an Wirkstoffen arbeitet.

Ist HHC in der Slowakei legal?

HHC ist in der Slowakei unter Kontrolle und zwar in der strengsten, ersten Gruppe der Liste, also genau dort, wo auch Cannabis steht. Es gibt hier keine Zwischenzone oder ein separates, milderes Regime für halbsynthetische Cannabinoide, obwohl sie anders hergestellt werden als pflanzliche. Die Liste kennt diese Unterscheidung nicht und nutzt sie nicht.

Die Liste nennt Hexahydrocannabinol namentlich, sowie seine Derivate, die mit den Abkürzungen HHC-H, HHC-O, HHC-P und Acetat HHCP gekennzeichnet sind. Separat aufgeführt ist Tetrahydrocannabidiol, bekannt als H4-CBD.

Die Art der Auflistung ist hier entscheidend. Die Nennung der Derivate namentlich schließt das Argument aus, dass eine bestimmte Variante des Moleküls nicht in der Liste enthalten ist, weil sie dort nicht ausdrücklich genannt wurde.

Die rechtlichen Folgen sind die gleichen wie bei Blüten. Der Handel mit diesen Substanzen ist nur zu Forschungs-, Lehr- und Gutachtenzwecken erlaubt, sodass der Verkauf an Verbraucher keine rechtliche Grundlage hat.

Für Reisende ist die Schlussfolgerung einfach und einprägsam: Ein Produkt, das legal in einem anderen Land gekauft wurde, ändert seinen Status nicht beim Grenzübertritt, und die Liste entscheidet über die Qualifikation unabhängig davon, was auf der Verpackung stand.

Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass das Produkt anderswo als legal verkauft wurde. Über die Qualifikation entscheidet die Liste, die am Ort gilt, an dem sich die Substanz befindet.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Marihuana kann man in der Slowakei besitzen?

Die geringe Menge beträgt 2 Gramm Blüten oder Haschisch. Über dieser Masse entscheidet der Gehalt an Wirkstoffen in freier Form, der bei geringer Menge 200 Milligramm THC nicht überschreiten darf.

Sind Cannabis in der Slowakei milder bestraft als andere Drogen?

Ja, seit der Novellierung. Paragraph 171 Absatz 1 nennt Cannabis, Harz und Substanzen, die THC enthalten, und sieht eine Strafe von bis zu einem Jahr vor, während für jede andere Droge in derselben Menge bis zu zwei Jahre drohen.

Was droht für den Anbau von Cannabis in der Slowakei?

Der Anbau in geringer Menge für den Eigenbedarf, ohne auch nur teilweise Bestimmung für die Verbreitung oder für Vermögensvorteile, ist mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Eine geringe Menge erhöht die Strafe auf bis zu zwei Jahre.

Hat die Slowakei medizinisches Marihuana?

Nein. Cannabis, Harz, Extrakte und THC stehen in Gruppe I der Liste, deren Handel ausschließlich zu Forschungs-, Lehr- und Gutachtenzwecken erlaubt ist. Für die Gesundheitsversorgung erlaubt das Gesetz erst die Gruppen zwei und drei.

Ist Dronabinol in der Slowakei erhältlich?

Dronabinol, also synthetisches THC, steht in Gruppe zwei, die für die Gesundheitsversorgung zugelassen ist. Blüten oder irgendein Extrakt aus der Pflanze gehören nicht zu dieser Gruppe.

Ist HHC in der Slowakei legal?

Nein. Die Liste nennt Hexahydrocannabinol sowie die Derivate HHC-H, HHC-O, HHC-P und Acetat HHCP, sowie separat Tetrahydrocannabidiol, in derselben Gruppe I wie Cannabis. Der Verkauf an Verbraucher hat daher keine rechtliche Grundlage.

Quellen

Akt oder Dokument Adresse Überprüft Beweisgrad
Gesetz Nr. 300/2005 Z. z., Strafgesetzbuch, § 171 Abs. 1-2 und § 40a, in der Fassung, die ab dem 18. August 2026 gilt. slov-lex.sk 2026-09-04 Text des Gesetzes
Gesetz Nr. 300/2005 Z. z., Anhang Nr. 1 („Werte, die geringe Mengen festlegen”) sowie § 135c Abs. 1 slov-lex.sk 2026-09-04 Text des Gesetzes
Gesetz Nr. 300/2005 Z. z., § 171 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 172 Abs. 1 slov-lex.sk 2026-09-04 Text des Gesetzes
Gesetz Nr. 139/1998 Z. z. über Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und Präparate, § 4 Abs. 2 und 3 sowie Anhang „Liste der Betäubungsmittel und psychotropen Substanzen, die in Gruppe I, II und III eingestuft sind”, Gruppe I und II; in der Fassung, die ab dem 1. Januar 2026 gilt. slov-lex.sk 2026-09-05 Text des Gesetzes
Gesetz Nr. 300/2005 Z. z., § 172 Abs. 1, 3 und 4 slov-lex.sk 2026-09-04 Text des Gesetzes
Gesetz Nr. 139/1998 Z. z., Anhang, Gruppe I; in der Fassung, die ab dem 1. Januar 2026 gilt. slov-lex.sk 2026-09-05 Text des Gesetzes

Der Artikel hat informativen und edukativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung dar. Der im Artikel beschriebene Rechtsstand gilt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung: Die Regelungen zu Cannabis können sich ändern. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Anwalt oder die aktuellen Rechtsakte.

Autor: Michał Waluk

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